Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
DiPA sind vom BfArM geprüfte digitale Anwendungen, die die häusliche Pflege unterstützen – von Sturzprävention bis Gedächtnistraining. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten.
- Bis 40 €/Monat für die Anwendung (§ 40a SGB XI)
- Zusätzlich bis 30 €/Monat für Unterstützung durch einen ambulanten Dienst (§ 40b)
- Ab Pflegegrad 1, häusliche Pflege
- Nur gelistete Anwendungen aus dem BfArM-Verzeichnis
Häufige Fragen
Was sind digitale Pflegeanwendungen (DiPA)?
Vom BfArM geprüfte Apps und digitale Anwendungen, die die häusliche Pflege unterstützen – etwa zur Sturzprävention, zum Gedächtnistraining oder zur Organisation der Pflege.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für DiPA?
Bis zu 40 € pro Monat für die Anwendung selbst und zusätzlich bis zu 30 € pro Monat für ergänzende Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst (ab Pflegegrad 1, § 40a/b SGB XI).
Wie bekomme ich eine DiPA?
Eine Anwendung aus dem DiPA-Verzeichnis des BfArM auswählen und bei der Pflegekasse beantragen.
Stand 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen Stellen und deine Pflegekasse.