§ 45b SGB XI · ab Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag: 131 € im Monat

Der Entlastungsbetrag steht dir bei jedem Pflegegrad (1–5) zu und beträgt 131 € pro Monat. Er ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und steht ab Pflegegrad 1 zu (Stand 2025, § 45b SGB XI).

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag verwenden?

Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie – bei Pflegegrad 1 – für ambulante Pflegedienste.

Verfällt nicht genutzter Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Beträge können in Folgemonate und bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden.

Stand 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen Stellen und deine Pflegekasse.