Entlastungsbetrag: 131 € im Monat
Der Entlastungsbetrag steht dir bei jedem Pflegegrad (1–5) zu und beträgt 131 € pro Monat. Er ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- 131 €/Monat ab Pflegegrad 1
- Zweckgebunden (kein Bargeld)
- Nicht genutztes Guthaben ist übertragbar
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und steht ab Pflegegrad 1 zu (Stand 2025, § 45b SGB XI).
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag verwenden?
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie – bei Pflegegrad 1 – für ambulante Pflegedienste.
Verfällt nicht genutzter Entlastungsbetrag?
Nicht genutzte Beträge können in Folgemonate und bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden.
Stand 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen Stellen und deine Pflegekasse.