Kombinationsleistung: Pflegegeld + Sachleistung zusammen
Viele nutzen einen ambulanten Pflegedienst nur teilweise und pflegen den Rest selbst. Genau dafür gibt es die Kombinationsleistung: Nimmst du die Pflegesachleistung nicht voll in Anspruch, erhältst du für den nicht genutzten Anteil anteilig Pflegegeld dazu.
- Pflegegeld und Sachleistung gleichzeitig (ab Pflegegrad 2)
- Restanspruch wird prozentual ausgezahlt
- An die Wahl bist du 6 Monate gebunden
Häufige Fragen
Bekomme ich Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig?
Ja – über die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI). Nutzt du die Pflegesachleistung nur teilweise, wird der nicht ausgeschöpfte Prozentsatz zusätzlich als anteiliges Pflegegeld gezahlt. Beispiel: Nutzt du 60 % der Sachleistung, erhältst du 40 % des Pflegegeldes obendrauf.
Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?
Maßgeblich ist, welchen Anteil deines Sachleistungsbudgets der Pflegedienst abrechnet. Für den ungenutzten Prozentsatz zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld anteilig aus.
Wie lange bin ich an die Kombinationsleistung gebunden?
An die gewählte Aufteilung bist du grundsätzlich sechs Monate gebunden (§ 38 SGB XI).
Stand 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen Stellen und deine Pflegekasse.