§ 42 SGB XI · ab Pflegegrad 2

Kurzzeitpflege: vorübergehende vollstationäre Pflege

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Versorgung im Pflegeheim – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege kurzfristig nicht möglich ist.

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Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Kasse für Kurzzeitpflege 2026?

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege teilen sich seit dem 01.07.2025 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € (ab Pflegegrad 2), das flexibel aufteilbar ist. Kurzzeitpflege ist bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr möglich (§ 42 SGB XI).

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 kann stattdessen der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?

Zur Überbrückung – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Krisensituation oder wenn die Pflegeperson ausfällt.

Stand 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen Stellen und deine Pflegekasse.