Kurzzeitpflege: vorübergehende vollstationäre Pflege
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Versorgung im Pflegeheim – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege kurzfristig nicht möglich ist.
- Gemeinsames Jahresbudget mit Verhinderungspflege: 3.539 € (ab Pflegegrad 2)
- Bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr
- Für Übergangszeiten: nach Klinik, in Krisen, bei Ausfall der Pflegeperson
- Zusätzlich Entlastungsbetrag einsetzbar
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Kasse für Kurzzeitpflege 2026?
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege teilen sich seit dem 01.07.2025 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € (ab Pflegegrad 2), das flexibel aufteilbar ist. Kurzzeitpflege ist bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr möglich (§ 42 SGB XI).
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 kann stattdessen der Entlastungsbetrag genutzt werden.
Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?
Zur Überbrückung – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Krisensituation oder wenn die Pflegeperson ausfällt.
Stand 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen Stellen und deine Pflegekasse.