Pflege 2026: Das ändert sich
Zum Jahr 2026 gibt es keine Erhöhung der Leistungsbeträge, aber wichtige Regeländerungen durch das BEEP-Gesetz (Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege). Hier die relevanten Punkte für Pflegebedürftige und Angehörige.
- Leistungsbeträge unverändert zu 2025 (keine Erhöhung 2026)
- Verhinderungs- + Kurzzeitpflege = gemeinsames Jahresbudget 3.539 € (ab Pflegegrad 2)
- Beratungsbesuch (§ 37 Abs. 3) nur noch halbjährlich ab Pflegegrad 2
- Digitale Pflegeanwendungen: bis 40 € plus 30 €/Monat
Häufige Fragen
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein. Die Leistungsbeträge bleiben 2026 unverändert auf dem Stand von 2025 (letzte Erhöhung +4,5 % zum 01.01.2025). Pflegegeld: Pflegegrad 2 347 €, 3 599 €, 4 800 €, 5 990 € pro Monat (§ 37 SGB XI).
Was ändert sich 2026 bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Beide werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengeführt (ab Pflegegrad 2), das flexibel aufteilbar ist (seit 01.07.2025).
Wie oft ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI Pflicht?
Seit 2026 für alle Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich nur noch halbjährlich.
Was ändert sich bei digitalen Pflegeanwendungen (DiPA)?
Die Pflegekasse zahlt bis zu 40 € pro Monat für die App und zusätzlich bis zu 30 € für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Stand 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen Stellen und deine Pflegekasse.