Pflegezeit & Freistellung für Berufstätige
Muss die Pflege eines Angehörigen mit dem Job vereinbart werden, gibt es mehrere gesetzliche Freistellungsmodelle – von wenigen Tagen bis zu zwei Jahren.
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis 10 Arbeitstage/Jahr, mit Pflegeunterstützungsgeld
- Pflegezeit: bis 6 Monate unbezahlt (Betriebe ab 16 Beschäftigten)
- Familienpflegezeit: bis 24 Monate bei reduzierter Arbeitszeit
- Zinsloses Darlehen zur Abfederung möglich
Häufige Fragen
Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?
Eine Lohnersatzleistung für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr und pflegebedürftiger Person, wenn du kurzfristig die Pflege organisieren musst. Es beträgt rund 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts (§ 44a SGB XI).
Wie lange kann ich Pflegezeit nehmen?
Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz – in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Während der Pflegezeit besteht Kündigungsschutz.
Was ist der Unterschied zur Familienpflegezeit?
Die Familienpflegezeit erlaubt eine Reduzierung der Arbeitszeit (auf mindestens 15 Std./Woche) für bis zu 24 Monate (in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten). Zur Abfederung des Einkommens gibt es ein zinsloses Darlehen.
Stand 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen Stellen und deine Pflegekasse.