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§ 44 SGB XI · § 3 SGB VI

Rente für pflegende Angehörige

Wer regelmäßig einen Angehörigen pflegt, sammelt Rentenansprüche: Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – ohne dass du selbst etwas zahlst.

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Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für pflegende Angehörige?

Ja. Pflegst du eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens zwei Tage) und arbeitest nebenbei höchstens 30 Stunden/Woche, übernimmt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 44 SGB XI, § 3 SGB VI).

Wie hoch sind die Rentenbeiträge?

Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und der Art der Leistung (Pflegegeld, Kombinationsleistung oder Sachleistung). Je höher der Pflegegrad, desto höher der beitragspflichtige Wert.

Was muss ich tun, um die Beiträge zu erhalten?

Die Pflegekasse ermittelt den Anspruch über einen Fragebogen zur Pflegetätigkeit, den du bei Antragstellung oder Begutachtung ausfüllst.

Stand 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen Stellen und deine Pflegekasse.