Sturzprävention & Alltagshilfen zu Hause
Die meisten Stürze passieren zu Hause – und die meisten sind vermeidbar. Mit den richtigen Hilfsmitteln und Umbauten bleiben Pflegebedürftige länger sicher in den eigenen vier Wänden. Ein großer Teil davon wird von der Pflege- oder Krankenkasse bezahlt.
Von Christian von Tenspolde · zuletzt geprüft am 2026-07-13 · Redaktion & Methodik
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 €/Monat ab Pflegegrad 1 (Pflegebox, § 40 Abs. 2 SGB XI)
- Technische Hilfsmittel wie Rollator, Pflegebett, Hausnotruf – meist leihweise (§ 40 Abs. 1 SGB XI)
- Wohnumfeld verbessern: bis 4.180 € je Maßnahme (Haltegriffe, Anti-Rutsch, barrierefreies Bad, § 40 Abs. 4)
- Rollator & Gehhilfen auch per ärztlichem Rezept über die Krankenkasse (§ 33 SGB V)
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Häufige Fragen
Welche Hilfsmittel gegen Stürze zahlt die Pflegekasse?
Technische Pflegehilfsmittel wie Haltegriffe, Rollatoren, Pflegebetten oder Hausnotruf werden ab Pflegegrad 1 übernommen – meist leihweise (§ 40 Abs. 1 SGB XI). Verbrauchsprodukte (z. B. Einmalunterlagen) laufen über die Pflegebox bis 42 €/Monat. Für Umbauten gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4).
Zahlt die Kasse Haltegriffe und ein barrierefreies Bad?
Ja. Der Einbau von Haltegriffen, eine bodengleiche Dusche oder Anti-Rutsch-Maßnahmen zählen als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – die Pflegekasse bezuschusst sie ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Wichtig: Antrag vor dem Umbau stellen.
Bekomme ich einen Rollator von der Kasse?
Ja. Ein Rollator ist ein Hilfsmittel und wird bei ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse übernommen (§ 33 SGB V) – unabhängig vom Pflegegrad. Es fällt in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung an.
Stand 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen Stellen und deine Pflegekasse.