§ 41 SGB XI · ab Pflegegrad 2

Tages- & Nachtpflege: teilstationäre Betreuung

Teilstationäre Pflege betreut Pflegebedürftige stundenweise tagsüber (Tagespflege) oder nachts (Nachtpflege) in einer Einrichtung – mit eigenem Budget, das nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet wird.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für Tages-/Nachtpflege 2026?

Teilstationäre Pflege hat ein eigenes Monatsbudget: Pflegegrad 2 721 €, Pflegegrad 3 1.357 €, Pflegegrad 4 1.685 €, Pflegegrad 5 2.085 € (Stand 2026, § 41 SGB XI). Es wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet.

Was ist der Unterschied zwischen Tages- und Nachtpflege?

Tagespflege findet tagsüber statt (meist 8–16 Uhr), Nachtpflege abends und nachts. Beide sind teilstationäre Leistungen und teilen sich dasselbe Budget.

Kann ich Tagespflege und Pflegegeld gleichzeitig bekommen?

Ja. Das teilstationäre Budget besteht zusätzlich; Pflegegeld und/oder Sachleistung bleiben grundsätzlich erhalten.

Stand 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen Stellen und deine Pflegekasse.