Treppenlift: Kosten & Zuschuss der Pflegekasse
Ein Treppenlift erhält die Selbstständigkeit im eigenen Zuhause. Die Pflegekasse bezuschusst ihn als wohnumfeldverbessernde Maßnahme – wichtig ist die Reihenfolge: erst Antrag, dann Kauf.
- Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
- Bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 €
- Kauf oder Miete möglich (Sitz-, Plattform-, Hublift)
- Wichtig: Antrag VOR dem Kauf stellen
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Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss gibt es für einen Treppenlift?
Die Pflegekasse zahlt für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, sind bis zu 16.720 € möglich.
Was kostet ein Treppenlift?
Sehr modellabhängig: Sitzlifte für gerade Treppen sind günstiger, kurvige Treppen oder Außenlifte deutlich teurer. Immer mehrere Angebote vergleichen.
Muss ich den Zuschuss vor dem Kauf beantragen?
Ja. Der Antrag muss samt Kostenvoranschlag vor Auftragsvergabe bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt werden – sonst geht der Anspruch verloren.
Stand 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen Stellen und deine Pflegekasse.