Barrierefreies Bad: Zuschuss & Umbau
Das Bad ist der häufigste Sturzort im Haushalt. Ein barrierefreier Umbau – bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschhemmende Böden – macht ihn sicher. Die Pflegekasse bezuschusst das als wohnumfeldverbessernde Maßnahme; wichtig ist nur die richtige Reihenfolge: erst Antrag, dann Umbau.
Von Christian von Tenspolde · zuletzt geprüft am 2026-07-13 · Redaktion & Methodik
- Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
- Bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis 16.720 €
- Typisch: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Anti-Rutsch, WC-Erhöhung, Wannenlift
- Wichtig: Antrag VOR der Auftragsvergabe stellen
Was die Pflegekasse zahlt
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Ein zusammenhängender Badumbau gilt dabei als eine Maßnahme – auch wenn er mehrere Einzelschritte umfasst. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, sind bis zu 16.720 € möglich.
Was sich fördern lässt
- Bodengleiche, schwellenlose Dusche statt Wanne
- Haltegriffe an Dusche, Wanne und WC
- Rutschhemmende Bodenbeläge
- WC-Sitzerhöhung oder höhenverstellbares WC
- Dusch- und Badewannenlifte, Duschhocker
- Türverbreiterung für Rollator oder Rollstuhl
So gehst du vor
Stell den Antrag mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse – unbedingt bevor der Umbau beauftragt wird, sonst geht der Anspruch verloren. Nach der Genehmigung kann der Umbau starten. Zusätzlich fördert die KfW altersgerechtes Umbauen über einen zinsgünstigen Kredit (Programm „Altersgerecht Umbauen“, 159).
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Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Pflegekasse für ein barrierefreies Bad?
Bis zu 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Ein kompletter Badumbau zählt als eine Maßnahme. Bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt sind bis zu 16.720 € möglich.
Muss ich den Zuschuss vor dem Umbau beantragen?
Ja. Der Antrag samt Kostenvoranschlag muss vor der Auftragsvergabe bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt werden – sonst entfällt der Anspruch.
Was zählt als eine Maßnahme?
Ein zeitlich zusammenhängender Umbau gilt als eine Maßnahme, auch wenn er mehrere Elemente kombiniert (z. B. Dusche, Haltegriffe und rutschfester Boden zusammen). Ändert sich die Pflegesituation später wesentlich, ist ein neuer Zuschuss möglich.
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Stand 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die offiziellen Stellen und deine Pflegekasse.