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Wohnumfeld · Kassen-Zuschuss bis 4.180 €

Barrierefreies Bad: Zuschuss & Umbau

Das Bad ist der häufigste Sturzort im Haushalt. Ein barrierefreier Umbau – bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschhemmende Böden – macht ihn sicher. Die Pflegekasse bezuschusst das als wohnumfeldverbessernde Maßnahme; wichtig ist nur die richtige Reihenfolge: erst Antrag, dann Umbau.

Von Christian von Tenspolde · zuletzt geprüft am 2026-07-13 · Redaktion & Methodik

Treppenlift: Kosten & Zuschuss der Pflegekasse

Was die Pflegekasse zahlt

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Ein zusammenhängender Badumbau gilt dabei als eine Maßnahme – auch wenn er mehrere Einzelschritte umfasst. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, sind bis zu 16.720 € möglich.

Was sich fördern lässt

So gehst du vor

Stell den Antrag mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse – unbedingt bevor der Umbau beauftragt wird, sonst geht der Anspruch verloren. Nach der Genehmigung kann der Umbau starten. Zusätzlich fördert die KfW altersgerechtes Umbauen über einen zinsgünstigen Kredit (Programm „Altersgerecht Umbauen“, 159).

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Barrierefreies Bad, Dusche & WC – Ausstattung

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse für ein barrierefreies Bad?

Bis zu 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Ein kompletter Badumbau zählt als eine Maßnahme. Bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt sind bis zu 16.720 € möglich.

Muss ich den Zuschuss vor dem Umbau beantragen?

Ja. Der Antrag samt Kostenvoranschlag muss vor der Auftragsvergabe bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt werden – sonst entfällt der Anspruch.

Was zählt als eine Maßnahme?

Ein zeitlich zusammenhängender Umbau gilt als eine Maßnahme, auch wenn er mehrere Elemente kombiniert (z. B. Dusche, Haltegriffe und rutschfester Boden zusammen). Ändert sich die Pflegesituation später wesentlich, ist ein neuer Zuschuss möglich.

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