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Vollstationäre Pflege · § 43 SGB XI

Pflegeheim-Kosten & Eigenanteil 2026

Ein Heimplatz ist teuer – aber der Betrag, den du selbst zahlst, ist niedriger als die Gesamtrechnung. Pflegekasse, Leistungszuschlag und im Notfall das Sozialamt übernehmen einen erheblichen Teil. Hier die Zahlen für 2026 und wer wofür aufkommt.

Von Christian von Tenspolde · zuletzt geprüft am 2026-07-13 · Redaktion & Methodik

Alternative: 24-Stunden-Pflege zu Hause

Woraus besteht der Eigenanteil?

Der Heimplatz umfasst vier Kostenblöcke: den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege (EEE), Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie die Ausbildungsumlage. Nur der Pflegeanteil (EEE) wird durch den Leistungszuschlag der Pflegekasse gemindert – die übrigen Blöcke trägst du selbst.

Wie der Leistungszuschlag die Kosten senkt

Was die Pflegekasse vollstationär zahlt

Zusätzlich zum Leistungszuschlag zahlt die Pflegekasse feste Monatsbeträge nach § 43 SGB XI: Pflegegrad 2 805 €, Pflegegrad 3 1.319 €, Pflegegrad 4 1.855 €, Pflegegrad 5 2.096 € (Stand 2026). Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen vollstationären Betrag, aber der Entlastungsbetrag (131 €) ist einsetzbar.

Wenn Rente und Vermögen nicht reichen

Deckt das eigene Einkommen den Eigenanteil nicht, springt das Sozialamt mit „Hilfe zur Pflege" (SGB XII) ein. Kinder werden dabei erst zum Unterhalt herangezogen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 € liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 2020). Vorher wird eigenes Schonvermögen berücksichtigt.

Die Finanzierungslücke privat schließen

Wer die Lücke zwischen Rente und Eigenanteil nicht aus dem Vermögen decken möchte, kann privat vorsorgen. Eine private Pflegezusatzversicherung – meist als Pflegetagegeld – zahlt im Pflegefall einen vorher vereinbarten Betrag pro Tag, zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen und frei verwendbar. Je früher man abschließt, desto niedriger der Beitrag; Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich stark, ein Vergleich lohnt sich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026?

Der durchschnittliche Eigenanteil liegt 2026 bei rund 3.245 € pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr (rund 9 % mehr als 2025). Nach Abzug des Leistungszuschlags der Pflegekasse sinkt der effektive Eigenanteil im Schnitt auf etwa 2.660 € und mit längerer Aufenthaltsdauer weiter.

Wie senkt der Leistungszuschlag die Heimkosten?

Die Pflegekasse übernimmt einen wachsenden Anteil des pflegebedingten Eigenanteils: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Aufenthaltsjahr.

Müssen Kinder für die Heimkosten der Eltern zahlen?

In der Regel nicht: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) werden Kinder erst zum Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen über 100.000 € liegt. Zuvor greift „Hilfe zur Pflege" des Sozialamts.

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