Pflegegeld & Grundsicherung: wird es angerechnet?
Wer Grundsicherung oder Bürgergeld bezieht, fragt sich oft, ob das Pflegegeld angerechnet wird und die Leistung kürzt. Die klare Antwort: Nein – das Pflegegeld der Pflegeversicherung bleibt anrechnungsfrei. Hier die Details, auch zur gegenseitigen Pflege.
Von Christian von Tenspolde · zuletzt geprüft am 2026-07-13 · Redaktion & Methodik
- Pflegegeld (§ 37 SGB XI) wird NICHT auf Grundsicherung oder Bürgergeld angerechnet
- Gilt für Pflegebedürftige UND für pflegende Angehörige, die es weitergereicht bekommen
- Nicht verwechseln: „Pflegegeld" der Sozialhilfe (SGB XII) hat eigene Einkommensgrenzen
- Gegenseitige Pflege ist möglich – die Pflegekasse prüft aber die Plausibilität
Wird Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet?
Nein. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist zweckbestimmt und bleibt bei der Grundsicherung anrechnungsfrei – das gilt für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ebenso wie für das Bürgergeld und für BAföG. Die Sozialleistung wird durch den Bezug von Pflegegeld also nicht gekürzt.
Auch für die Pflegeperson anrechnungsfrei
Gibt die pflegebedürftige Person ihr Pflegegeld an eine pflegende Angehörige oder nahestehende Person weiter, gilt es auch dort in der Regel nicht als anrechenbares Einkommen – vorausgesetzt, es besteht eine familiäre Nähe oder sittliche Verpflichtung. So bleibt die Anerkennung der Pflegeleistung erhalten, ohne die Grundsicherung zu mindern.
SGB XI und SGB XII nicht verwechseln
Anrechnungsfrei ist das Pflegegeld der Pflegeversicherung (SGB XI). Davon zu unterscheiden ist das „Pflegegeld" der Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege (SGB XII) – dort gelten eigene Einkommens- und Vermögensgrenzen (§§ 85 ff. SGB XII). Wer regulär pflegeversichert ist, bezieht das anrechnungsfreie Pflegegeld nach SGB XI.
Gegenseitige Pflege bei zwei Pflegegraden
Zwei pflegebedürftige Personen dürfen sich grundsätzlich gegenseitig pflegen – ein Gesetz, das das verbietet, gibt es nicht. Jede Person erhält für den eigenen Pflegegrad ihr eigenes Pflegegeld. Die Pflegekasse prüft aber die Plausibilität: Das gelingt am ehesten, wenn die Einschränkungen unterschiedlich gelagert sind (z. B. eine Person eher körperlich, die andere eher kognitiv). Zusätzlich kann die Pflegekasse Rentenbeiträge zahlen, wenn mindestens 10 Stunden/Woche gepflegt wird (§ 44 SGB XI).
Häufige Fragen
Wird Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet?
Nein. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist anrechnungsfrei – bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ebenso wie beim Bürgergeld. Die Sozialleistung wird dadurch nicht gekürzt.
Dürfen sich zwei Pflegebedürftige gegenseitig pflegen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich, und jede Person bekommt ihr eigenes Pflegegeld für den eigenen Pflegegrad. Die Pflegekasse prüft jedoch, ob die gegenseitige Pflege plausibel ist – am ehesten, wenn die Einschränkungen unterschiedlich sind.
Wird das Pflegegeld auch der Pflegeperson angerechnet?
Reicht die pflegebedürftige Person ihr Pflegegeld an eine nahestehende Pflegeperson weiter, gilt es dort in der Regel nicht als anrechenbares Einkommen für die Grundsicherung.
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