Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Wer kann entscheiden, wenn du es selbst nicht mehr kannst – nach einem Schlaganfall, Unfall oder bei fortschreitender Demenz? Mit den richtigen Vorsorgedokumenten bestimmst du das selbst, statt es dem Betreuungsgericht zu überlassen.
Von Christian von Tenspolde · zuletzt geprüft am 2026-07-13 · Redaktion & Methodik
- Vorsorgevollmacht: jemand entscheidet für dich, wenn du es nicht mehr kannst
- Patientenverfügung: legt deine medizinischen Behandlungswünsche fest
- Betreuungsverfügung: bestimmt, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll
- Ohne Vollmacht: das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer (Ehegatten-Notvertretung nur 6 Monate)
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Die drei Dokumente im Überblick
- Vorsorgevollmacht: bevollmächtigt eine Vertrauensperson, in deinem Namen zu handeln (Gesundheit, Finanzen, Behörden)
- Patientenverfügung: legt fest, welche medizinischen Maßnahmen du wünschst oder ablehnst
- Betreuungsverfügung: greift, wenn doch ein gerichtlicher Betreuer nötig wird – du benennst deine Wunschperson
Was passiert ohne Vorsorge?
Ohne Vollmacht darf niemand automatisch für dich entscheiden – auch nicht der Ehepartner oder die Kinder. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen rechtlichen Betreuer. Seit 2023 gibt es zwar ein Ehegatten-Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB), das gilt aber nur für Gesundheitsangelegenheiten und nur für maximal sechs Monate – es ersetzt keine Vorsorgevollmacht.
Form & Aufbewahrung
Beide Dokumente müssen schriftlich verfasst und unterschrieben sein. Für Bank- und Immobiliengeschäfte ist eine notarielle Beglaubigung der Vorsorgevollmacht empfehlenswert. Damit die Dokumente im Ernstfall gefunden werden, kannst du sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren und eine Vertrauensperson informieren.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Die Vorsorgevollmacht bestimmt, WER für dich entscheiden darf. Die Patientenverfügung legt fest, WAS medizinisch geschehen soll (welche Behandlungen du wünschst oder ablehnst). Am besten hat man beide – sie ergänzen sich.
Brauche ich einen Notar für die Vorsorgevollmacht?
Nicht zwingend – eine schriftliche, unterschriebene Vollmacht ist gültig. Für Bankgeschäfte und Immobilien wird eine notarielle Beglaubigung aber dringend empfohlen, damit die Vollmacht überall anerkannt wird.
Gilt eine Vollmacht automatisch für den Ehepartner?
Nein. Ehepartner dürfen sich nicht automatisch vertreten. Seit 2023 gibt es nur ein auf sechs Monate befristetes Ehegatten-Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen – eine Vorsorgevollmacht ist trotzdem nötig.
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